Wechseln Sie jetzt dank der E-Health-Förderung nicht nur ohne Zuzahlung* , sondern profitieren Sie auch direkt von den medizinischen Mehrwertanwendungen. Denn die KoCoBox MED+ erfüllt bereits die hohen Ansprüche an einen E-Health-Konnektor. In unserem Shop finden Sie alles, was Sie dafür brauchen.
Zuzahlungsfrei: Die Kosten für Arztpraxen werden gedeckt von der E-Health-Förderung.* Denn: Gemäß Finanzierungsvereinbarung erhalten Arztpraxen, die das Notfalldatenmanagement (NFDM) oder den elektronischen Medikationsplan (eMP) anbieten, eine erneute, fallzahlabhängige Förderung in Höhe von durchschnittlich 1.720,– €.
Auch Zahnarztpraxen erhalten – sobald sie einen E-Health-Konnektor einsetzen und die Anwendungen im Wirkbetrieb vorhalten – nochmals 530,– € sowie weitere Förderungen für E-Health-Kartenterminals in Abhängigkeit der Häufigkeit der Abrechnung bestimmter Gebührenordnungspositionen.
Keine doppelten Kosten: Zusätzlich garantieren wir Ihnen, dass Sie bis zu 12 Monate keine doppelte monatliche Gebühr zahlen. Hierzu brauchen wir nur die Kündigungsbestätigung Ihres bisherigen Anbieters inkl. der verbleibenden Vertragslaufzeit.
Extrabudgetäre Honorare sichern: Sichern Sie sich mit der Durchführung des Notfalldatenmanagements zusätzliche Verdienstmöglichkeiten. Je Erstanlage eines Notfalldatensatzes auf der eGK eines Patienten erhalten Praxen eine extrabudgetäre Vergütung.
Jetzt bestellen, Rabatt-Code angeben, 1.000 € Preisnachlass erhalten , und auf die erprobte und zuverlässige KoCoBox MED+ umsteigen. Kein Rabatt-Code zur Hand oder Fragen zur TI? Unsere TI-Infoline erreichen Sie unter: +49 (0) 30 2464 908 000
Wir kümmern uns um Ihren Wechsel.
* Gemäß den Bestimmungen der Finanzierungsvereinbarung für Vertragsärzte § 5 Abrechnungsbedingungen Absatz 2 bereits ab 626 Betriebsstättenfällen.
Auf koco-shop.de alle notwendigen Komponenten zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) online bestellen und blitzschnell installieren. Denn: Praxen, die die TI-Komponenten noch nicht installiert haben, werden mit Honorarkürzungen sanktioniert.
• Unsere TI-Bundles sind SOFORT lieferbar und bringen Ihre Praxis problemlos in die TI.
• Der bewährte E-Health Konnektor „KoCoBox MED+“ funktioniert auch mit Ihrer Praxissoftware und arbeitet täglich zuverlässig und geräuschlos in über 55.000 Praxen.
Egal, wie Sie sich entscheiden – so wird der TI-Anschluss zum Kinderspiel und spart obendrein noch bares Geld: bis zu
888,- € gegenüber der aktuellen TI-Förderung (2.449,- € Basisförderung plus 1.125 € E-Health-Upgrade und mind. 1 weiteres E-Health Kartenterminal) bei Verwendung des Rabattcodes.
Seit Juli 2020 ist das E-Health Upgrade der KoCoBox MED+verfügbar. Mehr Informationen hier .
Die Installation und finale Inbetriebnahme der Praxis in der TI ist nur mit einer freigeschalteten SMC-B möglich. Bei der SMC-B handelt es sich um die Praxis- oder Institutionskarte, auch Praxisausweis genannt. Sie wird benötigt, um eine Verbindung zwischen Praxis oder Krankenhaus und Telematikinfrastruktur herzustellen und dient der Authentisierung der Praxis gegenüber den Diensten der TI. Die SMC-B sollte frühzeitig bei einem externen Anbieter (z. B. Bundesdruckerei) bestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich das VSDM- bzw. TI-Integrationsmodul Ihres Software-Anbieters inklusive Einrichtungshinweis benötigen.
Ein anschauliches Beispiel liefert Ihnen unser Film:
Lesen Sie hier Erfahrungsberichte von Selbermachern, die die Installation bereits erfolgreich gemeistert haben.
Zahnarztpraxis Dres. Zesewitz & Kolleg/innen
Zahnarztpraxis Sabine Hoffmann
Nephrologische Praxis und Dialyse Lüneburg
Kieferorthopädie am Königswald
Allgemeinmedizinische Gemeinschaftspraxis Vizkeleti & Werner
Zahnarztpraxis Sabine Hoffmann
Basis für die Einführung der Telematikinfrastruktur ist das E-Health-Gesetz. Dieses hat zum Ziel, die Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz in der Patientenversorgung zu verbessern. Mit dem E-Health-Gesetz wurden nicht nur die künftigen Anwendungen der TI festgeschrieben, sondern auch ein Zeitfenster für die bundesweite Einführung der Telematikinfrastruktur definiert. Die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer und die Krankenkassen haben hierzu Finanzierungsvereinbarungen geschlossen.
Die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer und die Krankenkassen müssen im Rahmen des E-Health-Gesetzes Finanzierungsvereinbarungen schließen. Im Einzelnen wurden folgende Förderungen für Ärzte vereinbart:
Gut zu wissen: Die Fördersumme wird immer im vollem Umfang pauschal nach Installationsquartal und Praxisgröße bezahlt - unabhängig von der real installierten Anzahl der Komponenten.
Damit Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP) Einzug in die Praxis halten können, die einen VSDM-Konnektor einsetzen, ist ein Upgrade des Konnektors zum E-Health Konnektor notwendig. Das E-Health Upgrade und weitere E-Health-Kartenterminals werden – wie auch der Anschluss der Praxis an die TI – umfassend gefördert. Für das Upgrade werden einmalig € 530,– und quartalsweise € 4,50 gefördert. Daneben wurden Förderpauschalen in Abhängigkeit der Fallzahlen zur Beschaffung weiterer E-Health-Kartenterminals zu je € 535,– vereinbart. Dazu kommt eine bis 30. September 2020 befristete Zusatzpauschale i. H. v. € 60,– je E-Health-Kartenterminal. Damit beträgt die Mindestförderung für jede Vertragsarztpraxis (BSNR) € 1.125,-.
Die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer und die Krankenkassen müssen im Rahmen des E-Health-Gesetzes Finanzierungsvereinbarungen schließen. Im Einzelnen wurden folgende Förderungen für Zahnärzte vereinbart:
Damit Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP) Einzug in die Zahnarztpraxis halten können, die einen VSDM-Konnektor einsetzen, ist ein Upgrade des Konnektors zum E-Health-Konnektor notwendig. Dieses wird mit einmalig € 530,– und quartalsweise € 4,50 gefördert, sofern die Bestellung des TI-Basispaketes vor dem 01. Januar 2020 erfolgt ist.
Die KZBV und der GKV-SV haben darüber hinaus in ihrer Grundsatzfinanzierungsvereinbarung (GFinV) eine zusätzliche Förderpauschale für ein weiteres E-Health-Kartenterminal in Abhängigkeit der Häufigkeit der Abrechnung bestimmter Gebührenordnungspositionen ausgehandelt. Diese Förderung wird Zahnarztpraxen, die die Voraussetzungen gemäß Anlage 11 § Finanzierung der Erstausstattung Abs.2a erfüllen, pauschal erstattet.
Die KoCoBox MED+ verbindet Praxis, Krankenhaus oder Apotheke sicher mit der neuen Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens. Damit spielt der Konnektor für die Sicherheit der IT-Infrastruktur vor Ort und der Patientendaten eine zentrale Rolle. Er sorgt für das geschützte Zusammenspiel zwischen Softwaresystemen (beim Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten, im Krankenhaus oder der Apotheke) und E-Health-Kartenlesegeräten für die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Die KoCoBox MED+ gewährleistet den gesicherten und schnellen Datenaustausch mit den Partnern im Gesundheitsnetzwerk, wie z. B. Krankenkassen oder Kassenärztlichen Vereinigungen. So werden Routineabläufe spürbar effizienter und sicherer – und Ihnen bleibt mehr Zeit für Ihre Patienten.
Nachdem die CGM im Juli 2020 die Zulassung der gematik für den bundesweiten Einsatz der KoCoBox MED+ als E-Health-Konnektor in der TI erhalten hat, können nun auch erstmalig neue E-Health-Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement und der elektronische Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.
Nachdem die CGM im Juli 2020 die Zulassung der gematik für den bundesweiten Einsatz der KoCoBox MED+ als E-Health-Konnektor in der TI erhalten hat, können Anwender der KoCoBox MED+ nun das E-Health Upgrade einspielen.